Seit 2019 gibt es eine neue Bauvorschrift in Bezug auf Radon. Radon ist ein karzinogenes radioaktives Edelgas welches natürlich in Gestein und Böden vorkommt. Es existiert generell im Erdreich, unterschiedlich ist nur die Höhe des Vorkommens. Nähere Informationen hierzu sind in unserem Info Point „Radon“ hinterlegt. Der Eintritt von Radon in neu zu errichtenden Gebäuden ist zu verhindern, oder deutlich zu erschweren. Wie Sie dieses in der Praxis umsetzen können entnehmen Sie dem Menüpunkt „Radon Konzept“ .

Für Bestandsgebäude bieten wir zudem Untersuchungen auf Radon an.

Die Radondichtheit Ihres Gebäudes können wir Ihnen als Radonfachperson, nach dementsprechenden Prüfungen, offiziell bescheinigen. 

Bauen Sie in einem ausgewiesenem Radonvorsorgegebiet benötigen Sie für die Baugenehmigung, und Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen, generell eine Bescheinigung der Radonfachperson.

Für Radonsanierungen in Bestandsgebäuden bieten wir Ihnen neben Erstellung des Sanierungskonzeptes auch Gutachten bei fehlgeschlagener Radonsanierung an.