Für den Fall, dass Sie Ihre Immobilie veräußern oder vererben möchten, oder der Wert der Immobilie bzgl. eines Rechtsstreits ermittelt werden soll, erstellen wir Ihnen nach DEKRA Standard Wertermittlungsgutachten. 

Nach Bedarf erfolgt dieses in Form eines Kurzgutachtens, oder einer reinen Wertberechnung, da nicht immer ein ausführliches Gutachten benötigt wird.

Wir bewerten Ein- und Zweifamilienhäuser ohne eingetragene Rechte, wie z.B. Wegerechte.

Für eine seriöse Wertermittlung ist ein Ortstermin zwingend notwendig, eine Bewertung anhand von Fotos oder sonstiger Unterlagen führen wir nicht aus.