Bauwerksabdichtungen sind die Grundlage zur Vermeidung von Radoneintritt in das Gebäude. Niemand möchte, das 20.000 oder 40.000 Bq ungehindert in den Innenraum strömen können. 

Je nach Empfehlung von uns als Radonfachkraft, oder ihres Planers, wird die Abdichtung entweder nach Feuchteschutz ausgebildet, oder als gasdichte Ausführung. Erst ab Ausführung W2-E (Drückendes Wasser), kann von einer Radondichtheit ausgegangen werden (siehe DIN 18355 Abdichtungsarbeiten). In der Praxis machen wir die Erfahrung, dass dieses vielen Planern noch nicht bekannt ist. 

Schwindprozesse, Detailausbildungen, Anbindung an Bauteile und insbesondere Durchführungen zur Bodenplatte stellen typische Fallstricke der Radondichtheit dar. Als Baupraktiker wissen wir um diese Stellen und sehen hier immer wieder nicht fachgerechte Ausführungen der Arbeit, sowie falsche Materialwahl.

Da wir wissen wie eng Bauzeiten sind und wieviel Zeit die Kontrolle der Detailausbildungen kostet, übernehmen wir für Sie die Überwachung der Abdichtungsarbeiten und dokumentieren diese. 

Die Radondichtheit Ihres Gebäudes können wir Ihnen als Radonfachperson, nach dementsprechenden Prüfungen, offiziell bescheinigen.

Bauen Sie in einem ausgewiesenem Radonvorsorgegebiet benötigen Sie für die Baugenehmigung, und Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen, generell eine Bescheinigung der Radonfachperson.